Rufen Sie uns einfach an:
Oder senden Sie uns eine E-Mail an:
Beratungen von Versicherten die nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) Leistungen beziehen oder diejenigen, die Leistungen beantragt haben bei denen erkennbar Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll insbesondere die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen verbessern, seine Angehörigen entlasten und damit auch die häusliche Pflege stärken.
Beginn: auf Anfrage
400 Std., 220 Präsenzstudium, 180 Selbststudium
Qualifiziertes Personal:
Pflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen, Gesundheits- Und Krankenpfleger/innen),
Sozialversicherungsfachangestellte, Sozialpädagogen/ -arbeiter/innen
weitere Berufe mit geeigneten Berufs- oder Studienabschlüssen mit pflegefachlichem, sozialrechtlichem oder sozialpädagogischem Hintergrund
3 Module
vgl. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach §7a Abs.3 Satz 3 SGB XI
Modul I: Pflegefachwissen
Modul II: CaseManagement
Modul III: Recht
Weitere Termine auf Anfrage